Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6727
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Strandkinnings" Boltenhagen ab dem 01.08.2012 aufgrund der Elternentlastung (U 3-Förderung des Landes M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Anett Klingenberg
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Anett Schliep
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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19.07.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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06.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Einführung einer Elternbeitragsentlastung. Die Richtlinie dafür befindet sich im Entwurf und soll ab dem 01.08.2012 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Förderrichtlinie Elternentlastung U3). Folgende Stützungsanteile (Landesmittel) sollen als Elternentlastung im Krippen- und Tagespflegebereich gezahlt werden:
- beim Ganztagsplatz100,00 €,
- beim Teilzeitplatz 60,00 €
- beim Halbtagsplatz 40,00 €
Weiterhin soll die Kindertagespflege beim Ganztagsplatz mit 40,00 € und beim Teilzeitplatz mit 24,00 € gestützt werden.
Die Verwaltung macht hiermit auf die Änderung ab 01.08.2012 aufmerksam. Es wird um eine Entscheidung zur Festsetzung der Gemeindewohnsitzanteile durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gebeten.
Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat bisher alle Betreuungsarten (im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich, außer Hort) zusätzlich gestützt. Die derzeitigen Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gelten seit dem 01.01.2012 und stellen sich wie folgt dar:
Betreuungsart | Gemeindewohnsitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags | 352,25 € (50 % wären 301,12 €) Zusätzl. Stützungsbetrag: 51,13 € | 250,00 € |
Krippe teilzeit | 249,93 € (50 % wären 212,47 €) Zusätzl. Stützungsbetrag: 37,46 € | 175,00 € |
Krippe halbtags | 185,36 € (50 % wären 169,38 €) Zusätzl. Sützungsbetrag: 15,98 € | 153,40 € |
Ab 01.08.2012, mit Einführung der Elternentlastung, würden sich die Elternanteile (bei unverändertem Gemeindewohnsitzanteil) wie folgt ändern:
Betreuungsart | Gemeindewohnsitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags | 352,25 € (50 % wären 301,12 €) Zusätzl. Stützungsbetrag: 51,13 € | 250,00 € - 100,00 € = 150,00 € |
Krippe teilzeit | 249,93 € (50 % wären 212,47 €) Zusätzl. Stützungsbetrag: 37,46 € | 175,00 € - 60,00 € = 115,00 € |
Krippe halbtags | 185,36 € (50 % wären 169,38 €) Zusätzl. Sützungsbetrag: 15,98 € | 153,40 € - 40,00 € = 113,40 € |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Gemeindewohnsitzanteile unverändert zu belassen. Die Elternbeiträge verringern sich aufgrund der Förderrichtlinie zur Elternentlastung. Mit Inkrafttreten der Elternbeitragsentlastung ab dem 01.08.2012 soll der Gemeindewohnsitzanteil folgende unveränderte Höhe haben:
Betreuungsart | Gemeindewohnsitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags | 352,25 € | 150,00 € |
Krippe teilzeit | 249,93 € | 115,00 € |
Krippe halbtags | 185,36 € | 113,40 € |
