Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/6683
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Marcel Warnemünde
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Warnemünde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
|
20.06.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.
Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Folgende Spenden sind eingegangen:
Jägerverein Damshagen300,00 EUR- Kauf von Atemschutzgeräten
Jagdgenossenschaft Moor500,00 EUR- Spende für die Freiwillige Feuerwehr
MV-Tischlein Deck Dich 150,00 EUR- Spende für das 21. Schulfest