Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/6683

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

Folgende Spenden sind eingegangen:

 

Jägerverein Damshagen300,00 EUR- Kauf von Atemschutzgeräten

Jagdgenossenschaft Moor500,00 EUR- Spende für die Freiwillige Feuerwehr

MV-Tischlein Deck Dich 150,00 EUR- Spende für das 21. Schulfest

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die im Sachverhalt angegebenen Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 950,00 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von insgesamt 950,00 EUR.

 

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