Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6568
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage
Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.04.2012
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05.06.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 gefasst. Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Verbesserung der Ortseingangssituation und die Klärung der weiteren Punkte gemäß Aufstellungsbeschluss. Im Ergebnis der Variantendiskussion wird der Knotenpunkt in den Achsen der Landestraße und der Dorfstraße Wichmannsdorf/Zufahrt zum Sportplatz gewählt. Für diese Variante des Kreisverkehrs wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt.
Das städtebauliche Konzept gemäß Strukturkonzept 4 wird für das weitere Verfahren bestätigt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen. Detaillierte Festsetzungen zu Ausnutzungskriterien werden vor dem Beteiligungsverfahren ergänzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die vorgelegten Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 36, städtebauliche Strukturkonzepte, für das weitere Beteiligungsverfahren. Für das weitere Beteiligungsverfahren soll insbesondere das Strukturkonzept 4 verwendet werden.
- Mit dem Strukturkonzept 4, ergänzt um Kriterien zur baulichen Ausnutzung und zur Art der Nutzung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
- Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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1,5 MB
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951,3 kB
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11
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(wie Dokument)
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943,7 kB
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