Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6669

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

Am 07.06.2012 ist folgende Spende eingegangen:

 

- Mecklenburgs Agility Jumper204,00 €

 

Im Verwendungszweck ist lediglich „Spende an die Gemeinde Zierow für Jugendarbeit“ angegeben worden. Um diese Zuwendung korrekt verbuchen zu können ist es neben der Annahme unerlässlich zu beschließen, für welchen Zweck das Geld verwendet werden soll. Der Beschlusstext ist entsprechend anzupassen.

 

Des Weiteren ist am 21.06.2012 folgende Spende eingegangen

 

- Betriebsgemeinschaft Zierow200,00 €(für die Freiwillige Feuerwehr)

  Landwirtschafts-KG

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die im Sachverhalt angegebene Geldzuwendung in Höhe von 204,00 € anzunehmen. Die Spende soll verwendet werden für:………………………………………………………………………

Weiterhin wird die Spende der Betriebsgemeinschaft Zierow für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 200,00 € angenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme in Höhe von 404,00 €

 

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