Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf seiner Sitzung am 18. April 2012 hat die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, ein Anerkennungsverfahren zum Status – staatlich anerkannter Erholungsort – zu fördern. Im Haushalt 2012 sollen dazu 10 T€ eingestellt werden. Dies ist im HH-Entwurf bereits erfolgt.

 

Am 10. Mai 2012 fand mit Vertretern des Verbandes Mecklenburgische Ostseebäder M-V e.V. (Frau Geschäftsführerin Bierholz) und der AG Qualitätssicherung in Kur- und Erholungsorten M-V (Herr Vorsitzender Dr. Kuntze) eine Begehung von Zierow statt. Nach deren Einschätzung dürfte eine Beantragung des Status – staatlich anerkannter Erholungsort – nur bezogen auf den Ortsteil Zierow erfolgreich sein, wenn auch die erforderlichen Klima-, Lärm-, Emissions- und Wasserqualitätsgutachten entsprechend ausfallen.

 

Die Erstellung der notwendigen Gutachten wird voraussichtlich 10 T€ betragen. Die Kosten des Anerkennungsverfahrens beim Sozialministerium M-V trägt die Gemeinde, über deren  Höhe auf Nachfrage beim Ministerium keine konkrete Auskunft ausgegeben werden konnte. Das Anerkennungsverfahren dauert etwa 1 Jahr.

 

Durch die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort ist mit einem Image-Gewinn für die Gemeinde Zierow zu rechnen. Gleichzeitig wird die Gemeinde in die Lage versetzt, eine Kurabgabe zu erheben, die für touristische Zwecke zu nutzen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, das Anerkennungsverfahren nach den Vorschriften des Kurortgesetzes zum Erhalt des Status – staatlich anerkannter Erholungsort – bezogen auf den Ortsteil Zierow beim Sozialministerium M-V durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

10 T€ für Gutachten

Verfahrenskosten für das Anerkennungsverfahren beim Sozialministerium

 

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