Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6693

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die öffentliche Straße (Alte Dorfstraße, Gemarkung Gramkow, Flur 1, Flurstück 137/2 mit einer Fläche von 1140 m²)  der Gemeinde Gramkow soll gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern Teil eingezogen (Teileinziehung) werden.

Durch die zu beantragende Teileinziehung soll die Widmung nur auf Radverkehr und Fußgängerverkehr beschränkt werden. Die Benutzung durch andere Verkehrsarten entfällt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

200,00 € für die Beschaffung von zwei Verkehrszeichen ( Gemeinsamer Fuß- und Radweg)

 

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