Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 möchte die Gemeinde Gägelow die Flurstücke 232 und 233 der Flur 1, Gemarkung Gägelow, die in der aktuellen Fassung des B-Planes als Spielplatz ausgewiesen sind, in ein Allgemeines Wohngebiet umwandeln und so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden schaffen. Des Weiteren soll das im Bereich des Flurstücks 249 festgesetzte Allgemeine Wohngebiet in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ umgewidmet und der Spielplatz in diesem Sinne verlagert werden.

Die Gemeinde Hohenkirchen als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung der Gemeinde Gägelow über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gägelow-Mitte“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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