Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für einen Teilbereich im Zusammenhang mit der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände“ in Grevesmühlen gefasst.

Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.

In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die frühzeitige Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig wird das Verfahren der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich im Zusammenhang mit der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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