Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6686
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Die Klützer Schloßspatzen" ab dem 01.06.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Anett Klingenberg
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Anett Schliep
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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20.06.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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25.06.2012
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier DRK) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Stadt Klütz) festzulegen.
Grund für die Durchführung einer Neuverhandlung der Entgelte für die Kindertagesstätte Die Klützer Schloßspatzen ist ein erhöhter Platzbedarf im Krippenbereich. Es ist vorgesehen, eine Verschiebung der Platzzahlen vorzunehmen, mit der Konsequenz, dass sich ab 01.06.2012 die Krippenplätze von 24 auf 30 erhöhen und analog dessen sich die Plätze im Kindergartenbereich von 96 auf 90 verringern. Die Gesamtzahl der Plätze bleibt bei 120 bestehen.
Das DRK hat nun eine neue Kalkulation für die Kindertagesstätte Die Klützer Schloßspatzen vorgelegt, die lt. Antrag ab dem 01.06.2012 in Kraft treten soll. Danach werden sich die Platzkosten je Betreuungsart reduzieren.
Im Rahmen der Entgeltverhandlung, die lt. Mitteilung des Landkreises am 26.06.2012 stattfindet, wird es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile kommen. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde, hier Stadt Klütz, die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen.
Die Stadt Klütz hatte fast alle Betreuungsarten, mit 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten getragen, mit Ausnahme des Krippenganz- und teilzeitplatzes. Hier wurden zusätzlich zu den 50 % beim Krippenganztagsplatz 59,78 Euro und beim Krippenteilzeitplatz 29,70 Euro durch die Stadt Klütz übernommen.
Während der Entgeltverhandlung kann es zu Änderungen der Gesamtkosten kommen, die durch die Herauslösung nicht entgeltrelevanter Kosten bedingt sind. Dadurch kann sich die vorgelegte Kalkulation nochmals geringfügig verändern.
Die derzeitigen, monatlichen Platzkosten gelten seit dem 01.01.2012 und haben folgende Höhe:
Betreuungsart | Platzkosten | Förderung Ldkrs. | Gemeindewohn- sitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags
| 884,57
| 265,00 | 369,57 (50 % wären 309,79 ) | 250,00 |
Krippe teilzeit | 563,40 | 154,00 | 234,40 (50 % wären 204,70 ) | 175,00 |
Krippe halbtags | 402,82 | 96,00 | 153,41 | 153,41 |
Kindergarten ganztags | 390,86 | 134,00 | 128,43 | 128,43 |
Kindergarten teilzeit | 263,04 | 76,00 | 93,52 | 93,52 |
Kindergarten halbtags | 199,16 | 44,00 | 77,58 | 77,58 |
Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird empfohlen, bei den Betreuungsarten Krippenganztags- und teilzeitplatz die Elternbeiträge unverändert zu lassen und, gerade auch in Hinblick der angespannten Haushaltssituation, den Gemeindewohnsitzanteil zu reduzieren.
Bei den übrigen Betreuungsarten sollte die 50 %-Regelung weiterhin Anwendung finden.
Die neue, aber noch nicht verhandelte Kalkulation würde sich dann wie folgt darstellen:
Betreuungsart | Platzkosten | Förderung Ldkrs. | Gemeindewohn- sitzanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags
| 873,00
| 265,00 | 358,00 (50 % wären 304,00 ) | 250,00 |
Krippe teilzeit | 558,87 | 154,00 | 229,87 (50 % wären 202,44 ) | 175,00 |
Krippe halbtags | 401,81 | 96,00 | 152,91 | 152,90 |
Kindergarten ganztags | 382,49 | 134,00 | 124,25 | 124,24 |
Kindergarten teilzeit | 255,86 | 76,00 | 89,93 | 89,93 |
Kindergarten halbtags | 192,53 | 44,00 | 74,27 | 74,26 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt ab dem 01.06.2012 nachfolgende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte Die Klützer Schloßspatzen:
Betreuungsart Gemeindewohnsitzanteil Elternanteil
Krippe ganztags
Teilzeit
Halbtags
Kindergarten ganztags
Teilzeit
Halbtags
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen wie empfohlen herzustellen. Sollten sich die Beträge in der Entgeltverhandlung geringfügig verändern, so wird der Bürgermeister gleichzeitig ermächtigt, eine Eilentscheidung zu treffen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Kinderkrippe:
(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 18 GT / 8 TZ)
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:
18 GT x 369,57 = 6.652,26
8 TZ x 234,40 = 1.875,20
Gesamtausgabe = 8.527,46
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuer Kalkulation und Empfehlung:
18 GT x 358,00 = 6.444,00
8 TZ x 229,87 = 1.838,96
Gesamtausgabe = 8.282,96
monatliche Ersparnis = 244,50 x 6 Monate (anteilig 06 12/2012) = 1.467,00
Kindergarten:
(lt. Belegung mit Klützer Kindern Stand 06/2012: 53 GT / 29 TZ)
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder nach bisherigen Entgelten:
53 GT x 128,43 = 6.806,79
29 TZ x 93,52 = 2.712,08
Gesamtausgabe = 9.518,87
Monatliche Gemeindewohnsitzanteile für Klützer Kinder lt. neuer Kalkulation und Empfehlung:
53 GT x 124,24 = 6.584,72
29 TZ x 89,93 = 2.607,97
Gesamtausgabe = 9.192,69
monatliche Ersparnis = 326,18 x 6 Monate (06 12/2012) = 1.957,08
Gesamtersparnis für den Zeitraum von 06 12/2012: 3.424,08 *
*Zur Beachtung:
In Anbetracht der Erhöhung der Krippenplätze von 24 auf 30 und der Reduzierung der Kindergartenplätze von 96 auf 90 ist im Krippenbereich mit Mehrausgaben und im Kindergartenbereich mit Einsparungen hinsichtlich des Gemeindwohnsitzanteiles zu rechnen. Da ein Krippenplatz jedoch teurer ist als ein Kindergartenplatz ist mit einer geringeren Gesamtersparnis zu rechnen.