Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6509

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13. März 2012 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht für das weitere Beteiligungsverfahren gebilligt. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen vor: Naturschutzfachliche Belange, Gewässerschutz, Altlasten, Immissionsschutz, Wald.

Die Stadt Klütz, als Nachbargemeinde, wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der Kreuzung der Landesstraße mit der Kreisstraße Richtung Gramkow, weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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