Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6621

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund der geringen Fahrbahnbereite der Gemeindestraße zwischen Eggerstorf und Zierow ist es zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Straßenoberfläche erforderlich, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Um diese Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen ist eine verkehrsrechtlichen Anordnung von entsprechenden Verkehrszeichen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg erforderlich.

Die erforderliche Anordnung wurde durch das Amt Klützer Winkel beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt. Aus Sicht der zuständigen Bearbeiter beim Landkreis Nordwestmecklenburg ist eine derartige Geschwindigkeitsbegrenzung für diesen Bereich nicht gerechtfertigt und somit nicht erforderlich. Durch das Amt Klützer Winkel wurde gegen diesen ablehnenden Bescheid des Landkreises Nordwestmecklenburg Widerspruch eingelegt. Um diesen Antrag abschließend im Sinne der Gemeinde Zierow gegenüber dem Landkreis Nordwestmecklenburg durchzusetzen, ist eine genaue Festlegung des betreffenden Straßenabschnittes durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Eggerstorf und Zierow für den in der Anlage dargestellten Abschnitt zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  1. Beschaffungskosten für die erforderlichen Verkehrszeichen in Höhe von ca 200,00 EURO

 

 

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Anlagen

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