Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/6422

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Börzow wird aufgestellt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die ergänzende Bebauung in einem Teilbereich der Ortslage Gostorf zu schaffen. Es handelt sich um eine Fläche im nördlichen Teil der Ortslage unmittelbar an der Dorfstraße. Unter Berücksichtigung eines konkreten Antrages sollen die Festsetzungen für die Ausnutzung des Grundstücks, der Teilfläche des WA 20-Gebietes der rechtskräftigen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 in Gostorf geändert werden. Der Anteil an Grundstücksfläche des WA-Gebietes am Hallenhaus soll reduziert werden zugunsten der Inanspruchnahme von Gartenland für eine Überbauung. An der Stelle eines ursprünglich vorhandenen Gebäudes sollen wieder Voraussetzungen für eine Neubebauung geschaffen werden. Unter Berücksichtigung des konkreten Antrages sollen die Festsetzungen überprüft und die Voraussetzungen für eine Neubebauung geschaffen werden. Die Gemeinde Damshagen kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Börzow für das Gebiet „Dorfmitte Gostorf“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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