Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6443

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Seeheilbad Ostseebad Boltenhagen ist die ganzjährige Anwendung des natürlichen Heilmittels „Meerwasser“ Voraussetzung für die Beibehaltung des Titels „Seeheilbad“.

Die Abgabe und Anwendung des natürlichen Heilmittels „ Meerwasser“ erfolgt in den medizinischen Wannenbädern der Ostsee-Therme.

 

Mit Datum vom 21.10.2009 erklärt der Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen die Absicht, einen Zuschuss zum Defizit der Betriebskosten der Ostsee-Therme zu tragen. Der Zuschuss zum Defizit wird jährlich nach Vorlage und Prüfung des Abschlussberichtes für den Wirtschaftsbetrieb Ostsee-Therme in Höhe von ca. 50.000 EUR gezahlt. Diese Absichtserklärung gilt für 5 Jahre, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2009.

 

Der Abschlussbericht des Wirtschaftsjahres Ostsee-Therme 2010 für das Wirtschaftsjahr 2010 sowie die Prüfung des Steuerberaters des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen liegen vor.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 50.000 EUR zum Defizit der Betriebskosten der Ostsee-Therme für das Wirtschaftsjahr 2010 aus dem Haushalt der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen aus dem Wirtschaftsjahr 2011.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten 50.000EUR

Erfolgsplan 2011 des Eigenbetriebes „ Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“

 

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