Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6281

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Einige Anwohner der Strandpromenade kritisieren die Parksituation der verlängerten Seestraße gerade in den Sommermonaten. Die Seestraße sowie die Verlängerung entlang der Strandpromenade sind als verkehrberuhigter Bereich ausgeschildert. Das Parken auf den ausgewiesenen Stellplätzen ist somit für jedermann erlaubt.

Die Anwohner im Bereich der Strandpromenade 61 – 69 bzw. Seestraße 39A und 39B, die über keine Möglichkeit einer Befahrung ihrer Grundstücke verfügen, hinterfragen die Bereitstellung der 15 vorhandenen mit Rasenborden eingefassten Stellplätze in der verlängerten Seestraße.

Es besteht die Möglichkeit je einen Anwohnerparkausweis je bebautem Grundstück (Wochenendhaus) durch die Amtsverwaltung zur Verfügung zu stellen. Die Jahreseinnahmen sind Gebühren des Amtes.

Die Verwaltung empfiehlt vorerst bis zum Jahresende (01.03.2012 bis 31.12.2012) entsprechende Parkausweise auszugeben um die Parksituation für das laufende Jahr anwohnerfreundlich zu regeln.

Des Weiteren wird zur Schaffung einer dauerhaften Lösung empfohlen, eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde zu erarbeiten und zu erlassen. Nur auf diese Weise ist es für die Gemeinde möglich, die Gebühren gemäß Stellplatzsatzung für die Refinanzierung der eigenen Investitionen für die Schaffung und Instandhaltung von Stellplätzen einzusetzen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Anwohner der Strandpromenade 61 – 69 bzw. Seestraße 39A und 39B bzw. je bebautem Grundstück (Wochenendhaus) bis zu Jahresende (31.12.2012)  einen Anwohnerparkausweis zur Verfügung zu stellen.

Eine Stellplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet ist umgehend zu erarbeiten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Loading...