Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6573

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den WTU Ausschuss der Stadt Klütz wurde die Empfehlung gegeben, dass Genehmigungsverfahren zur Beantragung des Beinamens „Schloß“, zur Bezeichnung „Schloßstadt“ durch die Verwaltung vorzunehmen.

Für die Genehmigung zum Führen des Beinamens ist der Antrag beim Innenministerium des Landes Mecklenburg- Vorpommerns zu stellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Klütz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen alle Vorraussetzungen zur Beantragung des Beinamen „Schloß“ zur Bezeichnung „Schloßstadt Klütz“ zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zu den Kosten können derzeitig noch keine Angaben benannt werden.

 

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