Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Stellungnahmen werden für das weitere Beteiligungsverfahren ausgewertet. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen werden die Entwürfe für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB genutzt.

Mit dem Beschluss über den Entwurf werden die Zielsetzungen für die Flächennutzung gegenüber dem Vorentwurf geändert. Es werden nicht nur Wohnbauflächen für die zukünftige Entwicklung dargestellt, sondern auch Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Dauerwohnen / Ferienwohnen. Dies entspricht den Zielsetzungen, die auf der Ebene des Bebauungsplanes entwickelt werden. Nur am Thurow werden Wohnbauflächen dargestellt. Die übrigen Flächen innerhalb des Änderungsbereiches werden als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Dauerwohnen / Ferienwohnen festgelegt. Für Eingriffe im Zusammenhang mit den beabsichtigen Änderungen werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen gesichert. Eine weitere detaillierte Betrachtung folgt auf der Ebene des Bebauungsplanes.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-            zu berücksichtigen sind,

-            teilweise zu berücksichtigen sind,

-            nicht zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für das weitere Beteiligungsverfahren.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Klütz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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