Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6350

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hohenkirchen unterstützt das Straßenbauamt bei den Grunderwerbsverhandlungen für den Radwegebau an der L 01 Klütz – Proseken (vorrangig der Abschnitt Wohlenberg – Beckerwitz Ausbau). Bei Vorliegen aller Bauerlaubnisverträge soll noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden. Dies wurde durch das Straßenbauamt zugesichert.

 

Herr Glantz hat dem Radwegebau und der Flächenabgabe grundsätzlich zugestimmt. Jedoch ist Herr Glantz an Ersatzland interessiert und nicht an einen Geldausgleich. Herr Glantz soll für den Radwegebau eine Fläche von 14.569 m² abgeben. Als Ersatzflächen würden sich mehrere Flächen in der Gemarkung Beckerwitz anbieten, welche im Eigentum der Gemeinde stehen und vom Erdbeerhof Glantz bewirtschaftet werden. Herr Mevius und Herr Glantz haben sich in einem Vorgespräch darüber verständigt eine Teilfläche (14.569 m²) aus dem Flurstück 23/6 der Flur 1, Gemarkung Beckerwitz (Ackerland) herauszumessen und an Herrn Glantz zu übereignen. Im Gegenzug stellt er die Flächen für den Radwegebau zu Verfügung. Sollte die Gemeindevertretung mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein, würde die Straßenbauverwaltung alle anfallenden Kosten (Vermessung, Kaufvertrag etc.) tragen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Radweg (Abschnitt Wohlenberg) oberste Priorität hat.

 

Vermerk:

 

Die Gemeindevertretung Hohenkirchen hat am 09.05.12. einstimmig beschlossen, dem Straßenbauamt Schwerin eine landwirtschaftliche Fläche zu verkaufen, und den Finanzausschuss beauftragt eine geeignete Fläche festzulegen.

Eine geeignete Tauschfläche konnte in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschussvorsitzenden Herrn Peplau nicht gefunden werden. Demzufolge ist neu über die Angelegenheit zu entscheiden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine der beiden geeigneten Flächen (siehe Anlage) als Tauschfläche an Herrn Glantz für den Grunderwerb des Radweges an der L01 Klütz-Proseken zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Gemarkung Beckerwitz, Flur 1, Flurstück 23/6 mit einer Gesamtgröße von 70.469 m²

(hiervon sollte in Richtung Westen zum Campingplatz eine Teilfläche in o. g. Größe herausgemessen werden)

  1. Gemarkung Beckerwitz, Flur 2, Flurstück 42 (10.856 m²) und ggf. eine Teilfläche aus dem Flurstück 43 (28.859 m²)

 

 

 

Beide Flächen befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung von Beckerwitz, sodass es sich definitiv um Ackerland und nicht um Bauerwartungsland handelt. Sollte der Grunderwerb mit Herrn Glantz scheitern wird auch der Radwegebau nicht mehr erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt eine Teilfläche aus dem Flurstück 23/6 der Flur 1, Gemarkung Beckerwitz (Größe 14.569 m²) Herrn Glantz (Erdbeerhof Glantz) zur Verfügung zu stellen, welche als Tauschfläche für den Radwegebau dient. Diese landwirtschaftliche Teilfläche wird zum aktuellen Verkehrswert für Ackerland (2,00 €/m²) an das Straßenbauamt (Land M-V) verkauft. Alle anfallenden Kosten wie Vermessung, Kaufvertragskosten usw. werden vom Käufer (Straßenbauamt) übernommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten übernimmt das Straßenbauamt (Land M-V)

Einnahme in Höhe von 29.138,00 € durch den Verkauf an das Straßenbauamt

 

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Anlagen

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