Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6326

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des  Bereiches südlich des Klützer Baches, westlich der Kirche, der zwischen Boltenhagener Straße und dem Bereich Im  Thurow liegt und östlich durch den Geh- und Radweg, der beide Straßen verbindet, begrenzt wird, zu schaffen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand und ist derzeit nach § 35 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Klütz erfolgen parallel. Das Parallelverfahren nach BauGB wird angewendet.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Basis zur gewünschten baulichen Entwicklung als Wohnstandort ist es notwendig, die planerischen und damit in Zusammenhang stehenden Konflikte im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu bewältigen.

Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Realisierung der Bebauung aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich, da die Beurteilung des Gebiets nach § 35 BauGB dieses nicht ermöglicht.   

Die Gemeinde Hohenkirchen kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Klützer Bach“ in Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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