Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6570

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt parallel zur Bearbeitung des Verkehrskonzeptes die Ortseingangssituation neu zu gestalten. Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen sollen die bisher unbebauten Flächen für eine Nutzung vorbereitet werden. Die bisherigen Zielsetzungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sind in Bezug auf die ausgewiesene Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme zu überprüfen. Die bisherigen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes für den Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 38 beinhalten Flächen für Sonstige Sondergebiete „Sport/ Freizeit“ und Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie Verkehrsflächen zur Einbindung des Gebietes. Darüber hinaus befindet sich nördlich der Ortslage Wichmannsdorf eine Fläche (farbig gekennzeichnet) die bisher von der Genehmigung ausgenommen wurde. Diese Fläche gilt es in dem 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der Rechtssicherheit mit zu betrachten. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 entsprechend anzupassen.

Aus städtebaulichen Gründen wird der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine gesamtheitliche Betrachtung der Fläche nordöstlich der Klützer Straße bis zur Klützer Bachniederung empfohlen. Eine gesamtheitliche Betrachtungsweise ermöglicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sich umfassend und ganzheitlich mit den Entwicklungsmöglichkeiten der Flächen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu beschäftigen und Nutzungskonflikte zu erkennen und auch darzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38.
  2. Der Planbereich befindet sich nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen.

Die Grenzen des Änderungsbereiches können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden (Variante 1).

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

A L T E R N A T I V

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.38 und einer gesamtheitlichen Betrachtung der Flächen bis zur Klützer Bachniederung.
  2. Der Planbereich befindet sich nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen bis zur Klützer Bachniederung.

Die Grenzen des Änderungsbereiches können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden (Variante 2).

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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Anlagen

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