Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6494

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund von Anregungen der Campingplatzbetreiber in der Gemeinde Hohenkirchen soll für Dauercamper eine Jahresstrandgebühr in Höhe von 15.00€ erhoben werden. Um diese Strandkarte den Dauercampern anbieten zu können, ist es erforderlich, die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen zu ändern.

 

In Beantwortung der Nachfrage auf der Gemeindevertretersitzung vom 04.07.2012 werden die Strandkarten für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches über die Campingplatzbetreiber verkauft. Die Abrechnung der Strandkarten erfolgt über das Amt Klützer bis zum Ende der Saison.

Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung Hohenkirchen vor, dass die Jahresstrandgebühren in Höhe von 15.00€ ebenso durch die Campingplatzbetreiber verkauft werden sollten.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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