Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6503

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gutsverwaltung Groß Walmstorf beantragt die Erweiterung einer vorhandenen Hofbefestigung als Lagerfläche für Getreide und zum Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten. Die Ausführung erfolgt aus Stahlbeton-Fertigelementen als Winkelwand (h=3,50 m) mit einer unbewehrten Betonsohle und führt zu einer versiegelten Grundfläche von ca. 2085 m². 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Auch die Beurteilung nach § 35 Abs. 1BauGB Bauen im Außenbereich ist möglich.

(1)   Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,…

Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient der Erweiterung eines vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes.

Die bauordnungsrechtliche Überprüfung zur der Wahrung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen innerhalb der Ortslage wird durch den Landkreis NWM, FD Bauordnung und Bauplanung, geprüft. Dies wird in Form von Gutachten über mögliche bzw. zu erwartende Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärm, Staub und Gerüche erfolgen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung einer vorhandenen Hofbefestigung herzustellen.

Eine Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfallen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...