Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6444

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

- lt. beiliegender Eilentscheidung

 

 

Ergänzung zum Sachverhalt:

Am 22.02.2012 fand in der Kindertagesstätte eine Begehung zusammen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg statt. Hintergrund war eine angestrebte Änderung der Betriebserlaubnis, da andernfalls der Bedarf an Krippenplätzen ab Juni 2012 nicht mehr gedeckt werden kann, im Kindergartenbereich aber zeitgleich freie Plätze vorhanden sind. Lt. Hinweisen des Landkreises wird es wohl zu einer Änderung der Betriebserlaubnis kommen. Der Landkreis fordert ab Juni 2012 damit aber auch eine neue Entgeltverhandlung, da sich die Platzkosten im Krippen- und Kindergartenbereich verschieben werden.

Aufgrund dieses neuen Sachstandes wurde der Träger der Einrichtung darauf hingewiesen, dass die lt. Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.01.2012 zur Verfügung gestellten 11.300,00 € für das Jahr 2012 (Einsparungen aus Personalkosten, die für dringende investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden) nunmehr nur anteilig für den Zeitraum vom 01.01.31.05.2012 verwendet werden können. In den ab 01.06.2012 geltenden Entgelten werden Mittel zur Sanierung/Instandhaltung neu verhandelt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt aus der besonderen Dringlichkeit die Eilentscheidung des Bürgermeisters der Stadt Klütz, die freien finanziellen Mittel in Höhe von rd. 11.300,00 Euro in die bauliche Erhaltung der Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“, insbesondere in die Sanierung des Sportraumes, zu investieren. Mit den Sanierungsarbeiten ist umgehend zu beginnen. Die Verwendung der Mittel wird durch Rechnungen nachgewiesen. Neue Regelkostensätze werden in 2012 grundsätzlich nicht vereinbart.

Aufgrund des neuen Sachstandes hinsichtlich einer neuen Entgeltverhandlung sind die zur Verfügung gestellten 11.300,00 Euro nur anteilig (01.01.201231.05.2012) zu verwenden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

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Anlagen

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