Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6425
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ulrike Wiechert
- Verfasser/Antragsteller:
- Wiechert, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
12.03.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.
Grundsätzlich darf die Gemeinde/Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung darf nur noch von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung, der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden.
Die MGE (Mecklenburger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH), Wismarsche Str. 34, 23948 Klütz hat mit Schreiben vom 20.02.2012 eine Geldspende in Höhe von 4.000,00 € angekündigt. Vorzugsweise soll die Spende der Feuerwehr Klütz zu Gute kommen. Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Geldspende entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
95,4 kB
|
![Loading...](./wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)