Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6425

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde/Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung darf nur noch von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung, der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden.

 

Die MGE (Mecklenburger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH), Wismarsche Str. 34, 23948 Klütz hat mit Schreiben vom 20.02.2012 eine Geldspende in Höhe von 4.000,00 € angekündigt. Vorzugsweise soll die Spende der Feuerwehr Klütz zu Gute kommen. Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Geldspende entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Geldspende in Höhe von 4.000,00 € von der MGE, Wismarsche Str. 34, 23948 Klütz anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Spende in Höhe von 4.000,00 €.

 

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Anlagen

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