Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6334

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 254), seit dem 21. Februar 2002 geltenden Fassung geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 292) in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 14. Juli 2009 wurde am 25. Juni 2011, Kamerad Sebastian Hacker von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Kamerad

Sebastian Hacker mit Wirkung vom 23. Februar 2012 für die Dauer der Amtszeit vom 23. Februar 2012 bis 28. Februar 2017 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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