Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6306

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Gramkow-Ost“ mit der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor und werden ausgewertet. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende

-          teilweise zu berücksichtigende

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungsnahmen.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses werden die Planunterlagen und der Satzungsbeschluss vorbereitet.

Wesentliche Inhalte des Planes und Anforderungen an den Vorhabengträger werden im Satzungsexemplar berücksichtigt.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Bebauungsplan Nr. 17 aufgestellt. Die Abwägung zum Bebbauungsplan Nr. 17 wurde beschlossen. Der Vorhabengträger bestätigt, das keine finanzielle Belastung für die Gemeinde Hohenkirchen entsteht. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Gramkow-Ost“ wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen – geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

      Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben. 

2.      Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden – soweit sie von Bedeutung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen sind – in der Begründung berücksichtigt.

3.      Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.      Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.

5.      Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss)

6.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes; diese hängt auch von der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen – 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow – ab. Sofern die Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist, kann die Rechtskraft ohne weiteren Antrag auf Genehmigung hergestellt werden.

7.      Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die genehmigungsrechtlichen Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.    

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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