Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6342

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 durchgeführt. Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig. Auf Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss wird erst ausgefertigt und ortsübliche bekannt gemacht, wenn der Durchführungsvertrag beschlossen und zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), gefasst. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist nach Satzungsbeschluss bekannt zu machen, da er als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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