Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6328

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 29 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des  Bereiches südlich des Klützer Baches westlich der Kirche, der zwischen Boltenhagener Straße und dem Bereich Im  Thurow liegt und östlich durch den Geh- und Radweg, der beide Straßen verbindet, begrenzt wird, zu schaffen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Basis zur gewünschten baulichen Entwicklung als Wohnstandort ist es notwendig, die planerischen und damit in Zusammenhang stehenden Konflikte im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu bewältigen.

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 29 auf, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Neubebauung mit überwiegend Wohnhäusern im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes und mit Gebäuden für eine Ferien- und Wohnnutzung auf einem untergeordneten Teil zu schaffen.

Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Realisierung der Bebauung aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich, da die Beurteilung des Gebiets nach § 35 BauGB dieses nicht ermöglicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Klützer Bach“ in Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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