Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6304

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Gemeindevertretung wurde 1991 der B-Plan Nr. 6 aufgestellt und 1994 als Satzung beschlossen. Mit Hilfe der geplanten Teilaufhebung wird das Ziel verfolgt, in Gressow gebundene Kapazitäten der Siedlungsentwicklung zu lösen und dieser Entwicklung in den Ortsteilen Gägelow und Proseken zukommen zu lassen. Somit können die Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung und Landesplanung hinsichtlich der angestrebten Siedlungsentwicklung erfüllt und gleichzeitig beabsichtigte Ausweisung von Wohnbauflächen in Gägelow vorangetrieben werden. 

Die Gemeinde Hohenkirchen kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung der Gemeinde Gägelow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung) weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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