Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6243

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 29 auf, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Neubebauung mit überwiegend Wohnhäusern im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes und mit Gebäuden für eine Ferien- und Wohnnutzung auf einem untergeordneten Teil zu schaffen. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht dienen der Vorabstimmung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt  Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 (inklusive Umweltbericht) für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  2. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist darzustellen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung des Detaillierungsgrades und des Umfanges der Prüfung der Umweltbelange dient. Eine Eingriffsregelung ist noch nicht Bestandsteil der Unterlagen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
  4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, werden vom Vorhabenträger getragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=57065&VOLFDNR=7475&VOLFDNR=7475&selfaction=print