Beschlussvorlage - GV Ziero/05/11/6178
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 Gramkow-Ost der Gemeinde Hohenkirchen
hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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10.01.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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02.02.2012
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22.02.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat auf ihrer Sitzung am 24.08.2011 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Unterlagen sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass umweltrelevante Stellungnahmen zu naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen und immissionsschutzrechtlichen (insbesondere zur Blendwirkung) Belangen öffentlich ausliegen.
Planungsabsichten:
Die Sonne, die größte Energiequelle der Erde, bildet langfristig ein hohes Potenzial für den Klimaschutz und die Energieressourcenschonung. Bedarfsorientierte Photovoltaikanlagen, die sich ohne zusätzlichen Flächenverbrauch auf bereits versiegelten Standorten wie zum Beispiel stillgelegten Abfalldeponien, Industrie- bzw. Gewerbebrachen sowie ehemaligen Militärliegenschaften installieren lassen, zählen insbesondere zu den primär infrage kommenden Alternativen zur nachhaltigen Nutzung von Konversionsflächen.
Zielsetzung mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf einer ehemals wirtschaftlich genutzten Konversionsfläche in der Ortslage Gramkow zu schaffen.
Die Gemeinde Hohenkirchen ging davon aus, dass die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB gegeben ist. Im Zuge des Planaufstellungsverfahrens hat die Gemeinde Hohenkirchen jedoch entschieden, ein Verfahren mit Aufstellung eines Umweltberichtes und einer Eingriffs- / Ausgleichsregelung durchzuführen und somit auf ein Verfahren nach § 13 oder § 13a BauGB zu verzichten.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden durch den vorliegenden Bebauungsplan geschaffen, der ein Sonstiges Sondergebiet für regenerative Energien festsetzt und die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen regelt.
Unabhängig davon geht die Gemeinde davon aus, dass eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist, zumal mit Photovoltaik eine artverwandte Nutzung zu den bisher im Flächennutzungsplan überwiegend dargestellten gewerblichen Bauflächen und den Gemischten Bauflächen besteht.
Die ursprüngliche Absicht, eine Nachnutzung durch mischgebietstypische Nutzungen und Wohnen zu realisieren, wird zugunsten der Nutzung von regenerativer Energie zurückgestellt.
Die Gemeinde gibt als wesentlichen Grund für die Planaufstellung an, dass Voraussetzungen auf einer Konversionsfläche für eine regenerative Energiegewinnung geschaffen werden können. Somit können andere Flächen, die landwirtschaftlich oder naturräumlich genutzt sind, geschont werden. Unter dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird die Planung entsprechend aufgestellt und begründet. Zur planungsrechtlichen Eindeutigkeit wird dennoch der Flächennutzungsplan gleichzeitig geändert (§ 8 Abs. 3 BauGB – Parallelverfahren).
Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 MB
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