Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6260

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Lt. Mitteilung des Landkreises Nordwestmecklenburg werden sich ab dem 01.01.2012 die Höhe der Landes- und Kreisanteile wie folgt ändern:

 

Für einen Krippenplatzganztags 265,00 €alt: 261,00 €Differenz: 4,00 €

Teilzeit    154,00 €alt: 152,00 €Differenz: 2,00 €

Halbtags   96,00 €alt:   96,00 €unverändert

Für den Kindergartenplatzganztags 134,00 €alt: 130,00 €Differenz: 4,00 €

Teilzeit      76,00 €alt:   74,00 €Differenz: 2,00 €

Halbtags   44,00 €alt:   44,00 €unverändert

Für den Hortplatzganztags   82,00 €alt:   79,00 € Differenz: 3,00 €

Teilzeit      45,00 €alt:   44,00 €Differenz: 1,00 €

 

 

Kindertagesstätte „Strandkinnings“ Boltenhagen

Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stützt alle Betreuungsarten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50-Prozent (z. B. den Krippenganztagsplatz zusätzlich mit 53,12 € pro Monat und Krippenteilzeitplatz zusätzlich mit 38,46 € pro Monat usw.). Eine Festsetzung durch die Gemeindevertretung ist daher  notwendig.

 

Es wird empfohlen, die Höhe des Elternbeitrages für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Strandkinnings“ Boltenhagen bei den derzeitigen Elternbeiträgen zu belassen und den Gemeindewohnsitzanteil, den die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen freiwillig höher stützt, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu entlasten.

 

 

Hort „Neptuns Kinnings“ Boltenhagen

Da für die Betreuungsarten des Hortes die 50-Prozentregelung festgesetzt ist, wird sich hier  jeweils der Gemeindewohnsitz- und Elternanteil um die Hälfte des o. g. Differenzbetrages reduzieren. Somit verändern sich der Gemeindewohnsitzanteil und der Elternanteil geringfügig nach unten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte „Strandkinnings“ und den Hort „Neptuns Kinnings“ in Boltenhagen ab dem 01.01.2012:

 

BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil

Krippeganztags352,25 €(50 % wären 301,13 €)250,00 €

Teilzeit249,93 €(50 % wären 212,47 €)175,00 €

Halbtags185,36 €(50 % wären 169,38 €)153,40 €

Kindergartenganztags142,76 €(50 % wären 136,60 €)130,43 €

Teilzeit122,13 €(50 % wären 108,33 €)  94,52 €

Halbtags113,81 €(50 % wären   95,70 €)    77,58 €

Hortganztags  51,47 €  51,46 €

Teilzeit  33,94 €  33,94 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- bei Beschluss lt. Empfehlung:

  Einsparung der lt. Sachverhalt aufgeführten Differenzbeträge wie folgt:

- im Bereich der Kinderkrippe

  Ganztagsbetreuung: 10 Kinder x 4,00 € =  40,00 € / Monat  = jährlich 480,00 €

  Teilzeitbetreuung:       4 Kinder x 2,00 € =    8,00 € / Monat  = jährlich    96,00 €

- im Bereich der Kindertagesstätte

  Ganztagsbetreuung: 27 Kinder x 4,00 € = 108,00 € / Monat = jährlich 1.296,00 €

  Teilzeitbetreuung:     13 Kinder x 2,00 € =   26,00 € / Monat = jährlich    312,00 €

- im Bereich des Hortes

  Ganztagsbetreuung: 51 Kinder x 1,50 € =   76,50 € / Monat = jährlich    918,00 €

  Teilzeitbetreuung:     36 Kinder x 0,50 € =   18,00 € / Monat = jährlich    216,00 €

(Die Berechnung erfolgte lt. aktueller Belegungszahl 12/2011.)

Gesamteinsparung Gemeindewohnsitzanteil für 2012: 3.318,00

 

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Anlagen

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