Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6260
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Strandkinnings" und den Hort "Neptuns Kinnings" Boltenhagen ab dem 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Anett Klingenberg
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Anett Schliep
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Lt. Mitteilung des Landkreises Nordwestmecklenburg werden sich ab dem 01.01.2012 die Höhe der Landes- und Kreisanteile wie folgt ändern:
Für einen Krippenplatzganztags 265,00 €alt: 261,00 €Differenz: 4,00 €
Teilzeit 154,00 €alt: 152,00 €Differenz: 2,00 €
Halbtags 96,00 €alt: 96,00 €unverändert
Für den Kindergartenplatzganztags 134,00 €alt: 130,00 €Differenz: 4,00 €
Teilzeit 76,00 €alt: 74,00 €Differenz: 2,00 €
Halbtags 44,00 €alt: 44,00 €unverändert
Für den Hortplatzganztags 82,00 €alt: 79,00 € Differenz: 3,00 €
Teilzeit 45,00 €alt: 44,00 €Differenz: 1,00 €
Kindertagesstätte „Strandkinnings“ Boltenhagen
Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stützt alle Betreuungsarten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50-Prozent (z. B. den Krippenganztagsplatz zusätzlich mit 53,12 € pro Monat und Krippenteilzeitplatz zusätzlich mit 38,46 € pro Monat usw.). Eine Festsetzung durch die Gemeindevertretung ist daher notwendig.
Es wird empfohlen, die Höhe des Elternbeitrages für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Strandkinnings“ Boltenhagen bei den derzeitigen Elternbeiträgen zu belassen und den Gemeindewohnsitzanteil, den die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen freiwillig höher stützt, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu entlasten.
Hort „Neptuns Kinnings“ Boltenhagen
Da für die Betreuungsarten des Hortes die 50-Prozentregelung festgesetzt ist, wird sich hier jeweils der Gemeindewohnsitz- und Elternanteil um die Hälfte des o. g. Differenzbetrages reduzieren. Somit verändern sich der Gemeindewohnsitzanteil und der Elternanteil geringfügig nach unten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte „Strandkinnings“ und den Hort „Neptuns Kinnings“ in Boltenhagen ab dem 01.01.2012:
BetreuungsartGemeindewohnsitzanteilElternanteil
Krippeganztags352,25 €(50 % wären 301,13 €)250,00 €
Teilzeit249,93 €(50 % wären 212,47 €)175,00 €
Halbtags185,36 €(50 % wären 169,38 €)153,40 €
Kindergartenganztags142,76 €(50 % wären 136,60 €)130,43 €
Teilzeit122,13 €(50 % wären 108,33 €) 94,52 €
Halbtags113,81 €(50 % wären 95,70 €) 77,58 €
Hortganztags 51,47 € 51,46 €
Teilzeit 33,94 € 33,94 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
- bei Beschluss lt. Empfehlung:
Einsparung der lt. Sachverhalt aufgeführten Differenzbeträge wie folgt:
- im Bereich der Kinderkrippe
Ganztagsbetreuung: 10 Kinder x 4,00 € = 40,00 € / Monat = jährlich 480,00 €
Teilzeitbetreuung: 4 Kinder x 2,00 € = 8,00 € / Monat = jährlich 96,00 €
- im Bereich der Kindertagesstätte
Ganztagsbetreuung: 27 Kinder x 4,00 € = 108,00 € / Monat = jährlich 1.296,00 €
Teilzeitbetreuung: 13 Kinder x 2,00 € = 26,00 € / Monat = jährlich 312,00 €
- im Bereich des Hortes
Ganztagsbetreuung: 51 Kinder x 1,50 € = 76,50 € / Monat = jährlich 918,00 €
Teilzeitbetreuung: 36 Kinder x 0,50 € = 18,00 € / Monat = jährlich 216,00 €
(Die Berechnung erfolgte lt. aktueller Belegungszahl 12/2011.)
Gesamteinsparung Gemeindewohnsitzanteil für 2012: 3.318,00 €
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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21,6 kB
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56,3 kB
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