Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6244
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz
im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Klütz
für das Gebiet „Am Klützer Bach“ in Klütz
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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22.12.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.01.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat den Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächen-nutzungsplanes gefasst. Das Verfahren wird durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebietes „Am Klützer Bach“ zwischen dem Thurow und der Boltenhagener Straße zu schaffen. Zielsetzung ist die Vorbereitung von Bebauung im Sinne der allgemeinen Wohnnutzung. In einem untergeordneten Teil der Fläche ist eine Ansiedlung von Gebäuden für Wohnungen und Ferienwohnungen vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Sondernutzung für Ferienwohnen, auf einer Fläche von 2.800 m², keiner gesonderten Flächendarstellung bedarf. Grundzüge der baulichen Entwicklung werden nicht berührt, zumal in der Stadt Feriennutzungen vorhanden sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (inklusive Umweltbericht) für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist darzustellen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung des Detaillierungsgrades und des Umfanges der Prüfung der Umweltbelange dient. Eine Eingriffsregelung ist noch nicht Bestandsteil der Unterlagen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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397,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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476,9 kB
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