Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Eigenbetriebsverordnung ist für einen Eigenbetrieb als Voraussetzung festgelegt, dass diese Betriebsform nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung geeignet ist. Hierzu gehören sowohl klar abgrenzbare Leistungen als auch eine entsprechende Kapitalausstattung.

 

Der nachstehende Beschluss beinhaltet keinen Eigentumsübergang im privatrechtlichen Sinne, sondern nur den Übergang vom Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass folgende Vermögensübertragungen den Bauhof betreffend in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kurverwaltung erfolgen:

 

1

Fahrzeuge und Technik Bauhof inkl. Werkausstattung mit einem Wert von

 

 

156.547,42 €

2.

Gebäude Bauhof mit einem Wert von

 

450.000,00 €

3.

Kalthalle Bauhof mit einem Wert von

 

171.769,00 €

4.

Grundstück Bauhof (Flur 9, Flurstück 9/59, Gemarkung Tarnewitz), 4.410 m² mit einem Wert von

 

 

771.750,00 €

 

Gleichzeit wird das ½ Grundstück der Kurverwaltung der Gemarkung Tarnewitz, Flur 2, Flurstück 62 mit einem Wert von

sowie die bisher gezahlten Planungs- und Erschließungskosten mit einem Wert von

dem Vermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übertragen.

 

Diese Werte (ehemaliger Kaufpreis und die gezahlten Planungs- und Erschließungskosten) sind auf den Wert des übertragenen Grundstücks Bauhof anzurechnen. Der übersteigende Betrag in Höhe von 561.821,41 € wird unentgeltlich in das Sondervermögen Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen eingelegt.

 

150.000,00 €

 

59.928,59 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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