Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Christian Schmiedeberg hat am 29.11.2011 schriftlich den Antrag auf Entlassung aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit sofortiger Wirkung gestellt.

 

Für ein Rücktrittsersuchen kommt § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG M-V) zur Anwendung. Die Vorschriften des BeamtStG und des LBG M-V sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 LBG M-V für Ehrenbeamte mit Maßgaben anwendbar. Daraus ableitend ist mit einer Entlassung auf Verlangen des Ehrenbeamten wie folgt zu verfahren:

 

Ehrenbeamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Entlassung solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, dabei darf ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entlässt Herrn Christian Schmiedeberg auf sein Verlangen mit sofortiger Wirkung aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

Herrn Schmiedeberg ist eine Entlassungsverfügung zu übergeben. Das Aussetzen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO ist anzuordnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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