Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.2 „Dünenweg 21“ dient der Erlass einer Veränderungssperre während der Zeit der Planaufstellung der Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für diesen künftigen Planbereich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20.2 „Dünenweg 21“ als Satzung gemäß Anlage.

 

  1. Die Satzung über die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Kosten der Bekanntmachung

 

 

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Anlagen

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