Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Frau Daniela Schmidt, Leiterin Finanzen des Eigenbetriebes, wird zum Jahresabschluss 2010 Folgendes mitgeteilt:

Der Jahresabschluss kann durch die Gemeindevertretung nicht verändert werden. Das Ergebnis ist so festzustellen, wie der Prüfbericht ihn ausweist. Der Prüfbericht kann im Übrigen im vollen Umfang eingesehen werden. Er ist in einem Abschlussgespräche unter Beteiligung von Mitgliedern des Kurbetriebs-, Rechnungsprüfungsausschusses, des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, der Abschlussprüfer und des Steuerberaters am 25.05.2011 umfassend beraten worden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Der Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt.

2.Trotz einem positiven Betriebsergebnis war ein Jahresverlust in Höhe von 48.267,68 € durch Sondereinflüsse aus der BilMoG-Umstellung zu verzeichnen.

3.Der Landesrechnungshof M-V gab den Prüfbericht des Abschlussprüfers mit Schreiben vom 07.09.2011 nach eingeschränkter Prüfung frei. Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.

4.Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die BDO AG, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

5.Entlastung des Kurdirektors.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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