Beschlussvorlage - AA Amt/05/11/6186

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 142 Abs. 5 in Verbindung mit § 27 KV M-V haben Ämter eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel regelt, dass die Bestellung jeweils in der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses zu erfolgen hat.

 

Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ist ehrenamtlich und wurde seit der Konstituierung der derzeitigen Legislatur bis zum 30.11.2011 im Amt Klützer Winkel von Frau Annette Prien mit viel Engagement ausgeübt.

Frau Maren Domres und Frau Christine Nimz haben nunmehr freiwillig ihre Bereitschaft erklärt, das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Klützer Winkel ausüben zu wollen. Der Amtsausschuss muss nun entscheiden, wer zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden soll.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel bestellt Frau ………………………. zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Klützer Winkel.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja, Aufwandsentschädigung (130,00 € brutto monatlich)

 

 

 

 

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