Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6166
Grunddaten
- Betreff:
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8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwillige Feuerwehr" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maren Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg Vorpommern (BrSchG) vom 03. Mai 2002 (geändert durch Gesetz vom 17.03.2009) hat die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Um diesen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden und einen reibungslosen und zeitgemäßen Alarmablauf zu gewährleisten, benötigt das Gerätehaus der Feuerwehr Ostseebad Boltenhagen dringend mehr Raumkapazität um Technik, Ausrüstung und Personal an diesem Standort unterbringen zu können.
Mit Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung, bzw. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zwischen der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden, dem "Weidenstieg" im Osten, der "Rudolf-Breitscheid-Straße" im Süden und der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen; soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwillige Feuerwehr" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
