Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen schließt den größten Teil des Gemeindegebiets ein; im Bereich Redewisch ist hier jedoch die Fläche des ursprünglich geplanten Golfplatzes sowie des Swingolfplatzes ausgenommen.

Mit der vorliegenden Änderung und Ergänzung soll das Verfahren für die Teilfläche der Sportanlage Redewisch mit Swingolf und zugehörigen infrastrukturellen Anlagen sowie weitere Teile davon westlich geändert bzw. ergänzt werden.

Für den o.g. Planbereich ist bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt. Zwischenzeitlich wurde das Raumordnungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Ein Abwägungsbeschluss wurde zu beiden Beteiligungsverfahren gefasst.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
  2. Die Begründung zur 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der vorliegenden Form gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

 

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Anlagen

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