Beschlussvorlage - GV Ziero/05/11/6137
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung des weiteren Vertreters des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Pardun
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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23.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft.
Im § 132 Abs. 2 KV M-V werden Festlegungen zur Zusammensetzung des Amtsausschusses getroffen. Dabei wurde im Vergleich zur alten KV M-V eine Reduzierung der Anzahl der von den Gemeinden zu entsendenden weiteren Mitglieder für den Amtsausschuss vorgenommen.
Die Gemeinde Zierow entsandte bisher neben dem Bürgermeister ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel. Nach der seit dem 05.09.2011 geltenden KV M-V entsendet die Gemeinde nur noch den Bürgermeister in den Amtsausschuss.
Im § 176 Abs. 4 KV M-V wird zur Vorgehensweise im Rahmen der Reduzierung der Anzahl der zu entsendenden weiteren Amtsausschussmitglieder Folgendes festgelegt: Die Zahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses ist mit Wirkung vom 01.01.2012 den geänderten Bestimmungen des § 132 Abs. 2 KV M-V anzupassen. Hierzu haben die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern gewählten Personen mit Wirkung vom 31.12.2011 abzuberufen.
