Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6144

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

Seit dem 05.09.2011 sind folgende Spenden für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eingegangen:

- Deutsche Fussballmannschaft der Spitzenköche und Restaurateure500,00 €

- Baltic Resort Boltenhagen700,00 €

- Thomas Werner Spieker (Veranstalter Opeltreffen)200,00 €

- WEG „Hanse Haus“ v.d.IR Riesner100,00 €

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die im Sachverhalt angegebenen Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 1.500,00 € anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 1.500,00 €

 

Loading...