Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die beachtet werden. Zusätzlich wird eine Höhenregelung für die rückwärtigen Seiten der Gebäude getroffen. Für die Dachaufbauten, die bisher nicht geregelt sind, die jedoch auch dem Spektrum der vorhandenen Gebäude entsprechen, wird eine zusätzliche Festsetzung bezüglich der Traufhöhe getroffen. Die Traufhöhe für untergeordnete Teile des Dachgeschosses wird zusätzlich festgesetzt.

Ansonsten ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigen,

-          nicht zu berücksichtigende

Anregungen und Stellungnahmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Tarnewitzer Huk“ nach Maßgabe § 13a BauGB als Bebauungsplan der  Innenentwicklung beschleunigten Verfahren wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Anregungen.

 

  1. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Tarnewitzer Huk“ nach Maßgabe § 13a sind – in der Begründung berücksichtigt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Tarnewitzer Huk“ nach Maßgabe § 13a unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Die Abwägung zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Tarnewitzer Huk“ nach Maßgabe § 13a wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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