Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/11/6132
Grunddaten
- Betreff:
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B- Plan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst "Ortslage Klein Schwansee"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluß
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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08.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 16 durchgeführt. Aufgrund von Einwendungen im Aufstellungsverfahren ist eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt. Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich, 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 16, wurde durch die Gemeinde abschließend behandelt und zur Genehmigung eingereicht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und behandelt. Im Ergebnis ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Belange von Ausgleich und Ersatz werden abschließend geregelt und festgesetzt.
Die Belange der Oberflächenwasserbeseitigung werden nicht weiter über das bisherige Maß der Regelung geregelt. Die Belange der Wasserbehörde werden zurückgestellt, weil die Gemeinde der Auffassung ist, dass die Belange bereits hinreichend geregelt sind.
Die Belange der Forst sind beachtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
- nicht berücksichtigte Anregungen.
- Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst sind – in der Begründung berücksichtigt.
- Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
