Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6131

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Nur noch von dem Bürgermeister oder den Stellvertretern dürfen Zuwendungen eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung darf nur noch von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung; der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden.

 

Die Firma Kaufhaus Martin Stolz GmbH hat dem Bürgermeister signalisiert, sie werde der Stadt eine Sachspende in einem Wert von 4.471,44 € (Winterreifen für ein Löschgruppenfahrzeug, die Drehleiter und den Rüstwagen) zu kommen lassen. Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Sachspende entscheiden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Sachspende der Firma Kaufhaus Martin Stolz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer M. Stolz, – Winterreifen für ein Löschgruppenfahrzeug, die Drehleiter und den Rüstwagen – in Höhe von 4.471,44 €  anzunehmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Loading...