Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6130

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft.

 

Im § 132 Abs. 2 KV M-V werden Festlegungen zur Zusammensetzung des Amtsausschusses getroffen. Dabei wurde im Vergleich zur alten KV M-V eine Reduzierung der Anzahl der von den Gemeinden zu entsendenden weiteren Mitglieder für den Amtsausschuss vorgenommen.

 

Die Stadt Klütz entsandte bisher neben dem Bürgermeister 5 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel. Nach der seit dem 05.09.2011 geltenden KV M-V entsendet die Stadt neben dem Bürgermeister nur noch 3 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Im § 176 Abs. 4 KV M-V wird zur Vorgehensweise im Rahmen der Reduzierung der Anzahl der zu entsendenden weiteren Amtsausschussmitglieder Folgendes festgelegt:

Die Zahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses ist mit Wirkung vom 01.01.2012 den geänderten Bestimmungen des § 132 Abs. 2 KV M-V anzupassen. Hierzu haben die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern gewählten Personen abzuberufen und eine Neuwahl nach den Gesetzen der Verhältniswahl vorzunehmen.

Zu beachten ist hierbei, dass der Bürgermeister als geborenes Mitglied im Amtsausschuss gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V seine Stimme bei der Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses offen abzugeben hat. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate für den Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beruft folgende weitere Mitglieder und die Vertreter der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses mit Wirkung vom 31.12.2011 ab:

 

Herr Guntram Jung,

Frau Renate Menzel,

Herr Jens Nevermann,

Frau Angelika Palm,

Frau Petra Rappen.

 

1. Vertreterin Frau Birgit Kaluza,

2. Vertreter Herr Rolf Kruse.

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt mit Wirkung vom 01.01.2012 folgende weitere Mitglieder des Amtsausschusses sowie deren Vertreter:

 

Frau/Herrn………………………….Vertreter/in Frau/Herrn …………………….

Frau/Herrn………………………….Vertreter/in Frau/Herrn …………………….

Frau/Herrn………………………….Vertreter/in Frau/Herrn …………………….

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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