Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 will die Gemeinde Boltenhagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen verändert werden.

Von der mit der 1. Änderung des B-Planes festgesetzten Tiefgarage soll aus wirtschaftlichen Erwägungen Abstand genommen werden; somit ist die Realisierung der Stellplätze zugunsten der Häuser III und IV auf dem südlichen Grundstück anstelle des Hauses V planungsrechtlich zu ermöglichen.

Die Stadt Klütz kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 „Tarnewitzer Huk“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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