Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5890

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ferienwohnnutzung im reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Mischgebieten führte in der Gemeinde Boltenhagen zu planungsrechtlichen Problemen. Mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 9 „Am Reek“ sind hier reine und allgemeine Wohngebiete sowie ein Mischgebiet, Sondergebiete „Wochenendhäuser“ und „Ferienwohnungen“ zulässig. In den reinen und allgemeinen Wohngebieten und dem Mischgebiet wurden auch Ferienhäuser und –wohnungen errichtet. Diese Ferienwohnnutzung führte vor dem Hintergrund er aktuellen Rechtssprechung nun zu planungsrechtlichen Problemen. Seitens des Landkreises NWM wurde die Ferienwohnnutzung hier mit entsprechenden Rechtsmitteln untersagt. Da die Gemeinde Boltenhagen der Fremdenverkehrsschwerpunkt in der Region Nordwestmecklenburg ist, wird im Rahmen der vorliegenden Änderung des B-Planes geprüft, in welchem Umfang hier bauplanungsrechtlich unzulässige Nutzungen bestehen und in welchem Umfang diese Nutzungen hinsichtlich des Tourismus/Fremdenverkehrs städtebaulich verträglich sind.

Als Zielvorstellung der vorliegenden Bauleitplanung wird konkret benannt:

  • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Ferienwohnen
  • keine überwiegende Ferienwohnnutzung im Plangebiet
  • hinreichende Berücksichtigung der vorhandenen Dauerwohnnutzung
  • Erhaltung des Gebietscharakters und der Siedlungsstruktur über Einfügung des Ferienwohnens
  • Sicherung des Wohnbedarfs der Bevölkerung.

Die Stadt Klütz kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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