Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/6102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 31.01.2006 die Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Eine 1. Änderungssatzung wurde durch die Gemeindevertretung Hohenkirchen in ihrer Sitzung vom 28.04.2010 beschlossen. Beide Satzungen wurden nach Ausfertigung veröffentlicht und erlangten somit Rechtskraft.

Nach mehreren Diskussionen, z.B. im Rahmen von Anliegerversammlungen, befasste sich der Finanzausschuss noch einmal mit dieser Satzung. Insbesondere wurden Anregungen geprüft, die auf eine Abwägung von öffentlichem und Anliegervorteilen der einzelnen Straßentypen gerichtet waren.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Senkung der bisherigen Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 31.01.2006 in der anliegenden Form. Die 2. Änderungssatzung ist öffentlich bekannt zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Abrechnungsmaßnahme geringere Ausbaubeitrags-Einnahmen für die Gemeinde

(Höhe kann nicht pauschal beziffert werden.)

 

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Anlagen

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