Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5959

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.07.2011 hat die E.ON edis Vertrieb GmbH die 2. Vertragsergänzung zum Stromliefervertrag vom 10.12.2007 für die Versorgung der Gemeindeverbrauchs- und Straßenbeleuchtungsstellen vorgelegt. Diese Verträge beinhalten unveränderte Preise im Verhältnis zu den bestehenden Verträgen für die Lieferjahre 2010/2011.

(Anmerkung: Zum 01.01.2011 hat sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben die EEG-Umlage im Arbeitspreis von 2,047 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh erhöht.)

 

Die Stromlieferverträge für die Gemeindeverbrauchs- und Straßenbeleuchtungsstellen zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und der E.ON edis enden am 31.12.2011. Der Vertrag hat eine 2-jährige Laufzeit mit jährlicher Verlängerungsoption um 12 Monate, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sollte gekündigt werden, so müsste dies bis zum 31.10.2011 erfolgen.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten der Strombeschaffung:

1.       Einholung von Vergleichsangeboten bei der E.ON edis und weiteren regionalen Stromanbietern

Durch die Verwaltung wurden letztmalig Vergleichsangebote im Jahr 2008 eingeholt. Dabei konnte kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden. Von 8 Stromanbietern haben lediglich 3 Bieter ein Angebot abgegeben. Davon war die E.ON edis der günstigste Anbieter. Durch die langen Angebotsbindefristen im Ausschreibungsverfahren mussten die anderen Bieter Risikozuschläge kalkulieren, die den Strompreis verteuerten. 

Auch bei der europaweiten Ausschreibung durch die KUBUS im Jahr 2005 hatte lediglich die E.ON edis ein Angebot abgegeben. Dies war ebenfalls durch die im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung erforderlichen Fristen und den daraus folgenden hohen Risikozuschlägen begründet. Nach damaligem Vergaberecht gab es nicht die rechtliche Möglichkeit der Durchführung eines elektronischen Ausschreibungsverfahrens mit Stromauktion, die jedoch ab 2009 nunmehr möglich ist.

 

2.       Angebot der elektronischen Ausschreibung von Stromlieferleistungen durch die  KUBUS (Kommunalberatung und Service GmbH)

Gegenüber der herkömmlichen Art der Beschaffung bietet die Strombeschaffung im Wege der elektronischen Auktion öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, Strom günstiger einzukaufen. Entscheidend dafür ist die komplette elektronische Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens, die Verkürzung der entscheidenden Angebots- und Bindefristen sowie die Marktbeobachtung und Kostenprognose auf der Grundlage aktueller Börsenpreise.

 

Die Firma KUBUS, ein Tochterunternehmen des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Städtebundes Schleswig-Holstein e. V. sowie der Landkreistage der beiden Bundesländer, bietet die Übernahme dieser Aufgabe kostenpflichtig an.

Im Jahr 2010 konnten auch Erfolge durch die elektronische Strombeschaffung für andere Gemeinden erzielt werden. Die Preise konnten um 1 – 2ct/kWh gesenkt werden. Dem gegenüber stehen die jährlichen Honorarkosten der Firma KUBUS. Diese betragen: Grundbetrag: 1.000,00 Euro, zzgl. 10,00 Euro je Abnahmestelle.

Bezogen auf den Amtsbereich ergeben sich rd. 100 Abnahmestellen. Die Gesamtkosten betragen somit brutto 2.380,00 Euro pro Jahr.

 

Beispielrechnung an der Gemeinde Hohenkirchen:

Bei einem Verbrauch im Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen (lt. letzter Erfassung 2008, die Aktuelle ist in Bearbeitung) von rd. 90.000 kWh jährlich hätte das eine Einsparung von rd. 900,00 bis 1.800,00 Euro jährlich ergeben

Bei 19 Abnahmestellen der Gemeinde Hohenkirchen würden die anteiligen Kosten rund 450,00 Euro betragen. Voraussetzung wäre, dass sich alle Gemeinden für diese Variante entscheiden. Hier sind noch keine Festlegungen getroffen worden.

 

 

Sollten sich die Gemeinde für das elektronische Ausschreibungsverfahren über die KUBUS entscheiden, so wird empfohlen, die Vergabe der Stromlieferverträge für die einzelnen Gemeinden auf das Amt zu übertragen.

Das Amt würde dann als Vertragspartner gegenüber dem Stromlieferanten auftreten. Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch mit den Gemeinden abgerechnet.

 

Insgesamt ist jedoch aufgrund der aktuellen Ereignisse mit keinem guten Ausschreibungsergebnis zu rechnen. Lt. Auskunft der KUBUS wird eingeschätzt, dass es bereits ein Gewinn wäre, wenn die Preise auf Niveau gehalten werden könnten.

Demzufolge kann die Einsparung, wie oben genannt, nicht eintreten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerung der Stromlieferverträge mit der E.ON edis mit den unveränderten Preisen umgehend anzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die 2. Vertragsergänzung zum Stromliefervertrag vom 10.12.2007 mit der E.ON edis Vertrieb GmbH anzunehmen und den Stromliefervertrag um 1 Jahr (vom 01.01.-31.12.2012) zu verlängern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschlussfassung lt. Vorschlag: keine

 

 

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